U-Untersuchung

Früherkennungsuntersuchungen für Kinder beim Kinderarzt

In den ersten zwölf Monaten finden sechs Vorsorgeuntersuchungen statt. Die Früherkennungsuntersuchungen, die so genannten „U-Untersuchungen“, sind freiwillig, aber dennoch dringend zu empfehlen. So hat Ihr Kind von Anfang an die besten Chancen auf ein gesundes Wachstum.

Sie müssen den Termin zur Untersuchung mit dem Arzt selbst vereinbaren.

Der Kinderarzt untersucht ihr Kind in seiner Entwicklung, Motorik, Sprache und Zahngesundheit. Die Ergebnisse trägt der Kinderarzt ins so genannte gelbe „Untersuchungsheft für Kinder“ ein, das Sie bei der Geburt Ihres Babys bekommen haben. Darin ist auch aufgelistet, was der Kinderarzt untersucht. Für die Eintragung der Impfungen gibt es ebenfalls vom betreuenden Arzt einen Impfpass.

Übrigens werden die Kosten aller Früherkennungsuntersuchungen von den Krankenkassen getragen, innerhalb der vorgesehenen Untersuchungszeiträume.

Die U-Untersuchungen sind nach Lebensmonaten bzw. Lebensjahren gestaffelt:

U- UntersuchungLebensmonat/Lebensjahr
U34 . bis 6. Lebenswoche
U43. bis 4. Lebensmonat
U56. bis 7. Lebensmonat
U610. bis 12. Lebensmonat
U721. bis 24. Lebensmonat
U7a34. bis 36. Lebensmonat
U843. bis 48. Lebensmonat
U960. bis 64. Lebensmonat

Weiterführende Informationen:

Faltblatt “10 Chancen für Ihr Kind” der BZGA

Informationsblatt zu U-Untersuchungen

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an:

Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Fachdienst Gesundheit
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen

Frau M. Werner-Krieg
Telefon: 03693 485-8762
Fax: 03693 485-8470
E-Mail: m.werner-krieg(a)lra-sm.de

 


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