U-Untersuchung
Früherkennungsuntersuchungen für Kinder beim Kinderarzt
In Thüringen besteht ein Einladungs- und Erinnerungsverfahren für Kinderfrüherkennungsuntersuchungen. Eltern erhalten vom Vorsorgezentrum für die U4-U8 eine Einladung und sollten sich daraufhin einen Termin bei Ihrem Kinderarzt geben lassen. Die Früherkennungsuntersuchungen sind freiwillig, aber dennoch dringend zu empfehlen.
Das Einladungsschreiben nehmen sie mit zum Arzt, dieser untersucht ihr Kind in seiner Entwicklung, Motorik, Sprache und Zahngesundheit. Nach der Untersuchung füllt der Arzt das Schreiben aus und schickt es an das Thüringer Vorsorgezentrum.
Gelangt das Schreiben nicht an das Vorsorgezentrum, weil sie nicht an der U-Untersuchung teilgenommen haben, erfolgt eine automatische Information an das örtliche Jugendamt. Dieses hat den Auftrag zu prüfen ob Sie bei der U-Untersuchung waren bzw. ob das Wohl ihres Kindes beeinträchtigt ist.
Die U-Untersuchungen sind nach Lebensmonaten bzw. Lebensjahren gestaffelt:
U- Untersuchung | Lebensmonat/Lebensjahr |
---|---|
U3 | 4 . bis 6. Lebenswoche |
U4 | 3. bis 4. Lebensmonat |
U5 | 6. bis 7. Lebensmonat |
U6 | 10. bis 12. Lebensmonat |
U7 | 21. bis 24. Lebensmonat |
U7a | 34. bis 36. Lebensmonat |
U8 | 43. bis 48. Lebensmonat |
U9 | 60. bis 64. Lebensmonat |
Weiterführende Informationen:
– Faltblatt “10 Chancen für Ihr Kind” der BZGA
– Informationsblatt zu U-Untersuchungen
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an:
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen
Frau S. Paula
Telefon: 03693 485-8636
Fax: 03693 485-8622
E-Mail: s.paula(a)lra-sm.de
Frau A. Dörr
Telefon: 03693 485-8642
Fax: 03693 485-8622
E-Mail: a.doerr(a)lra-sm.de