Familienhebamme / FGKiKP
Familienhebammen sind staatlich examinierte Hebammen mit einer Zusatzqualifikation. Diese befähigt sie dazu, Eltern und Familien in belastenden Lebenssituationen zu unterstützen.
Sie gehen bis zu einem Jahr nach der Geburt des Kindes in die Familien, unterstützen bei der gesundheitlichen Versorgung und leisten dort psychosoziale Unterstützung.
Unter anderem geben Familienhebammen Informationen und Anleitung zu Pflege, Ernährung, Entwicklung und Förderung des Kindes. Dabei binden sie alle Familienmitglieder ein, stärken die Eltern in ihrer Kompetenz und sind präventiv tätig bei Vorliegen von sozialen Risikofaktoren. Die Familienhebammen vermitteln bei Bedarf weitere Hilfen.
Familien-Gesundheits- und KinderkrankenpflegerInnen (FGKiKP) sind im Grundberuf KinderkrankenpflegerInnen. Sie besitzen mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und haben dieselbe Zusatzausbildung abgeschlossen wie die Familienhebammen.
Aufbauend auf ihren Kompetenzen können FGKiKP insbesondere Familien, in denen Säuglinge oder Kleinkinder mit chronischer Krankheit, Behinderung bzw. drohender Behinderung oder Frühgeburtlichkeit leben, bis zu drei Jahren nach der Geburt des Kindes unterstützen.
Nähere Informationen zu den Familienhebammen sowie FGKiKP erhalten Sie:
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Netzwerkkoordination Frühe Hilfen
Obertshäuser Platz 1
98617 MeiningenFrau S. Paula
Telefon: 03693 485-8636
Fax: 03693 485-8622
E-Mail: s.paula(a)lra-sm.deFrau M. Coburger
Telefon: 03693 485-8636
Fax: 03693 485-8622
E-Mail: m.coburger(a)lra-sm.deFrau A. Dörr
Telefon: 03693 485-8620
Fax: 03693 485-8622
E-Mail: a.doerr(a)lra-sm.de
Familienhebammen als auch FGKiKP sind durch die Bundesstiftung „Frühe Hilfen“ als vorbeugende Unterstützung für Familien in belastenden Situationen tätig.
Sie sind keine Hilfe zur Erziehung des Jugendamtes.
Um Information zur Tätigkeit der Familienhebamme oder FGKiKP zu erhalten, wenden sich werdende Eltern oder Familien mit Neugeborenen an die Schwangerschaftsberatungsstellen, den Allgemeinen Sozialen Dienst des Landratsamtes oder direkt an die Familienhebammen oder direkt an die Fachkräfte selbst.
Um die Leistungen der Familienhebammen oder FGKiKP zu erhalten, ist ein Vorgespräch im Allgemeinen Sozialen Dienst des Landratsamtes notwendig.
Kontakt Familienhebammen:
Jana Wirsing
Kronsteinstraße 2
98593 Floh- Seligenthal
Mobilnr.: 0163/8395589
Kontakt Familien-Gesundheits- und KinderkrankenpflegerInnen:
Anna Iwig
Mobil: 0171/1250569
E-Mail: fgkikp-anna(a)freenet.de