Ausschreibung für die Bundestiftung „Fonds Frühe Hilfe“

Die Bundesstiftung „Fonds Frühe Hilfen“ sichert die bundesweite Umsetzung der Frühen Hilfen. Sie unterstützt die Etablierung von Netzwerken Früher Hilfen und die psychosoziale Unterstützung von Familien im Bereich Früher Hilfen. Ziel der Förderung ist es, Frühe Hilfen zukünftig in ein auf Dauer angelegtes, integriertes Versorgungssystem im Landkreis Schmalkalden-Meiningen im Jahr 2024 auf der Grundlage des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) vom 22. Dezember 2011 einzubetten.

Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Über die Förderung wird nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel entschieden.

Gegenstand der Förderung

Frühe Hilfen sind Hilfs- und Unterstützungsangebote, die sich an Mütter bzw. Eltern ab der Schwangerschaft und/oder mit Kleinkindern bis zu einem Alter von drei Jahren richten. Gefördert werden können nach der „Richtlinie zur Umsetzung des Fonds Frühe Hilfen“ (ThürStAnz. Nr. 14/2018) u.a.:

  • Maßnahmen zur psychosozialen Unterstützung von Familien durch spezifische Angebote Früher Hilfen
  • die Erprobung innovativer Maßnahmen und Implementierung erfolgreicher Modelle

Zuwendungsvoraussetzung

Interessierte Träger sind gehalten, bis zum 29. Juli 2023 eine Beschreibung ihres Vorhabens einschließlich eines Kosten- und Finanzierungsplanes einzureichen. Mit der Förderung ist eine Beteiligung an festgelegten Erhebungen, Evaluationen und Berichtspflichten verbunden. Die Bedingungen und Auflagen des Landes einschließlich der Prüfungerechte des Bundesrechnungshofes und des Thüringer Rechnungshofes sind einzuhalten. Zuwendungsempfänger sollen sich bei der Vergütung ihrer Fachkräfte an den Tarifverträgen öffentlicher Dienst (TVöD, TV-L) orientieren. Förderfähige Ausgaben sind Personal- und Sachausgaben. Der Anschaffungswert des einzelnen Gegenstandes darf 410 Euro netto nicht übersteigen.

Die schriftliche Antragsstellung ist bis zum 29. Juli 2023 unter Beifügung eines einschlägigen Kosten- und Finanzierungsplanes an das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Fachdienst Jugend, Obertshäuser Platz 1 in 98617 Meiningen zu richten. Ein Vordruck für einen Kosten- und Finanzierungsplan kann nachfolgend heruntergeladen werden:

>>Vordruck Kosten- und Finanzierungsplan [PDF]


Gefördert durch: